Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Unterrichtsvertrages, der aufgrund der Anmeldung für öffentlich ausgeschriebene Kurse, Studien- und Lehrgänge, Tagungen sowie sonstige Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen (nachfolgend: Lehrveranstaltungen) des GÄRTNER GRAF ACADEMY (nachfolgend: GGA) zustande kommt.

1.2

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweils aktuellen und auf der Website der GGA publizierten Fassung.

1.3

Besondere Bestimmungen und Vereinbarungen für einzelne Lehrveranstaltungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.4

Für die Weiterbildung nach Mass gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren. 

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1

Die Anmeldung hat via GGA-Website oder schriftlich zu erfolgen. Die Anzahl der Plätze in den Lehrveranstaltungen ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.2

Der Unterrichtsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme in eine bestimmte Lehrveranstaltung durch die GGA zustande. 

3. Gewährleistung und Vertraulichkeit

3.1

Die GGA gewährleistet die sorgfältige Durchführung der Lehrveranstaltungen – entsprechend einem qualitativ hohen, praxisgerechten Standard. Modifizierungen und Umstellungen im Programm, die Art und Weise der Durchführung (Präsenz oder virtuell) sowie Wechsel bei den Dozierenden, welche das Lernziel und den Charakter der Lehrveranstaltung nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten.

3.2

Die GGA gewährleistet, dass die personen- oder unternehmensbezogenen Daten von Kund:innen nur für den internen Gebrauch verwendet werden.

3.3

Teilnehmende gewährleisten, keine personen- oder unternehmensbezogenen Informationen, die sie im Umfeld einer Veranstaltung an der GGA, von Teilnehmenden, Dozierenden oder Drittbeteiligten erfahren, weiterzuverwenden, umzuarbeiten oder bekannt zu geben.

4. Kosten

In den Kosten für die Lehrveranstaltungen sind Präsenz- oder Onlineunterricht sowie die Lehrunterlagen inbegriffen, nicht aber die Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Literatur, allfällig notwendige Software etc. 

5. Zahlungsbedingungen

5.1

Die Kosten werden mit der Einladung in Rechnung gestellt und sind vor Beginn der Lehrveranstaltung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Bei MASTERCLASS Lehrgängen sind die Kosten in Semesterraten zu entrichten.

5.2

Bei Zahlungsverzug ist die GGA berechtigt, ab dem zweiten und für jedes weitere Mahnschreiben CHF 50.– in Rechnung zu stellen. Ausserdem kann die GGA gegenüber Teilnehmenden im Zahlungsverzug sämtliche Leistungen einstellen. 

6. Dauer und Beendigung des Vertrages

6.1

Der Vertrag ist auf die Dauer der Lehrveranstaltung befristet und kann nur unter den nachstehenden Voraussetzungen vorzeitig beendet werden.

6.2

Rücktritt durch die GGA
Die GGA ist berechtigt, eine Lehrveranstaltung aus besonderen Gründen nicht durchzuführen, insbesondere bei einer zu geringen Anzahl Anmeldungen oder einem Ausfall von Dozierenden.Die GGA setzt die Teilnehmenden so frühzeitig wie möglich von der Absage einer Lehrveranstaltung in Kenntnis und erstattet bereits entrichtete Kurskosten vollumfänglich zurück. Für allfällige dadurch entstandene Unkosten (z.B. Reise- oder Hotelspesen) haftet die GGA nicht.

6.3

Rücktritt durch Teilnehmende
Eine Kündigung des Unterrichtsvertrages ist ohne Angabe von Gründen bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen unter den nachstehenden Voraussetzungen möglich und hat schriftlich zu erfolgen.Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Datum des Empfangs. 

6.3.1

Rücktritt von Tagungen, Kursen und sonstigen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen:

  • bis 14 Tage vor Beginn: ohne Kostenfolge
  • 13 Tage vor Beginn und später: gegen Entrichtung von 50% der Kosten

6.3.2

Rücktritt von MASTERCLASS Lehrgängen

  • bis Anmeldeschluss ohne Kostenfolge
  • nach Anmeldeschluss bis 29 Tage vor Beginn des Lehrgangs gegen Entrichtung von 50% der Kosten
  • 28 Tage vor Kursbeginn und später gegen Entrichtung von 100% der KostenBei Abbruch eines Lehrgangs sind die gesamten Kosten geschuldet. 
7. Haftungsbeschränkung

Die GGA haftet im Zusammenhang mit den Zusicherungen unter Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist die Haftung für Vermögens- und Folgeschäden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

8. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die GGA behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Gemäss Vorbehalt von Ziffer 1.2. sind Teilnehmende während ihrer Kursdauer davon nicht betroffen. 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Einzelvereinbarungen über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der GGA unterstehen Schweizer Recht.

9.2

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einzelvereinbarungen über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der GGA ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der GGA – sofern dem keine zwingenden Gerichtsstände des Bundesrechts entgegenstehen. 

10. PDF-Downlaod

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